Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Caterham Car Club e.V. und erkenne die gültige Satzung des Clubs an.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Clubvorstand und ist jederzeit unter Einhaltung
einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres (01.10. des Vorjahres bis 30.09.) möglich.
Der Mitgliedsbeitrag ist bei Aufnahme zu zahlen und wird sodann erneut jeweils bis zum 15. Oktober eines jeden Geschäftsjahres fällig. Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen.
Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal in Rechnung zu stellen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
Leistet ein Mitglied seinen Beitrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist der Verein berechtigt, Mahn- und Verwaltungsgebühren zu erheben.
Caterham Car Club e.V.
D 55288 Armsheim • Grüner Weg 1
Eingetragen in Mainz VR 41796
Finanzamt Bingen St.-Nr. 08/667/16018
1. Vorsitzender: Andreas Seydell
Telefon +49 6734 960028
Telefax +49 6734 960027
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
IBAN: DE80 5535 0010 0022 0399 04
BIC-Code: MALADE51WOR